Figurationen des Barbarischen im 18. Jahrhundert. Eine Genealogie des Kulturbegriffs im Spannungsfeld von Völkerrecht, Geschichtsphilosophie und Literatur

Da dem Völkerrecht die Institutionen seiner Durchsetzung fehlen, existiert es bis ins 20. Jahrhundert hinein nur als ›Kultur‹, d.h. als ein deterritoriales Dispositiv von Bräuchen, Geschichte und Gewalt. Diese Kulturalität des Völkerrechts steht in einer stetigen Spannung zu dem universalen, naturrechtlichen Begründungszusammenhang der klassischen Völkerrechtsschriften (Grotius, Pufendorf, Vattel u.a.). Zugleich registrieren ihre Autoren bereits die Irritation des Rechts durch die ›Kultur‹. Den ›imperialen‹ Komponenten des Völkerrechts (wie etwa die Souveränitätstheorie), die in der Neuzeit unter vernunftrechtlichen Prämissen neu formuliert werden, steht daher stets ein Interesse an den Rechtssitten ›barbarischer‹ Völker zur Seite, wie sich z.B. an Grotius’ Studium der Geschichte der Gothen, Vandalen und Langobarden zeigen lässt. Dieses Interesse steht zuweilen in einem kolonialen Zusammenhang der in den Postcolonial Studies in Teilen bereits aufgearbeitet ist; aber zunächst bieten die Quellentexte über die Rechtssitten europäischer ›barbarischer‹ Völker ein unerschöpfliches Archiv für Reflexionen über den Zusammenhang von Recht und Kultur – ohne dass diese notwendigerweise im Zeichen eines explizit formulierten Kulturbegriffs stehen müssen. Historisches Wissen über Kulturen ist dabei stets verschränkt mit der starken imaginären Faszination am Barbarischen. Bei einem Autor wie Vico lässt sich studieren, wie aus der Vermittlung von Universalität und Kulturalität im Zeichen des ›Barbarischen‹, für die das Römische ius gentium Modell steht, eine neue Kulturtheorie entstehen kann.

Das Projekt leistete eine Beschreibung der diskursiven Verschränkung von Völkerrecht, Kulturbegriff und Geschichtsphilosophie. Als historischer Sattelpunkt fungierte das 18. Jahrhundert, als interdiskursiver Aktant die Figur des Barbaren, die in allen drei Diskursen wichtige, aber unterschiedliche Funktionsstellen einnimmt. Neben rechts- und kulturphilosophischen Texten wurden literarische Darstellungen des Barbaren in den Blick genommen, die Dramatisierungen der hier skizzierten Gemengelage bieten. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Hermannsschlachtdramen, in denen die Völkerrechtsthematik immer wieder explizit verhandelt wird. Das Projekt verstand sich nicht zuletzt als Beitrag zu jüngst zu beobachtenden Versuchen im Forschungsfeld »Literatur und Recht«, die Theoriemodelle um den Begriff der ›Kultur‹ zu erweitern.

 

Abb. oben: aus: Historia Gotthorvm. Vandalorvm & Langobardorvm. Amstelodami: Elzevirius 1655

Programmförderung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2015–2016
Leitung: Tim Albrecht

Publikationen

Tim Albrecht

  • Die Polypheme Homers und die Patagonier Pufendorfs. Barbarei und Völkerrecht bei Vico, in: Nicola Gess, Christian Moser, Markus Winkler (Hg.): Colloquium Helveticum 45 (2016) = Poetik und Rhetorik des Barbarischen, 15–33