Das psychiatrische Aufschreibesystem
Die Psychiatrie entwickelte im Ausgang des 19. Jahrhunderts ein komplexes Aufschreibesystem. Die Beiträge dieses Bandes zeichnen nach, wie diese psychiatrischen Aufzeichnungspraktiken zugleich Wissen formieren, Machtkonstellationen errichten und Ontologien des Wahnsinns herstellen.
In den Verfahren des Notierens, Ordnens und Schreibens lässt sich eine Eigenlogik des Beobachtens, Sammelns, Protokollierens, Begutachtens und Interpretierens in der Psychiatrie freilegen. Schreibakte werden zumeist von der Verwaltung in Gang gesetzt, eröffnen der Psychiatrie Zugang zur juristischen Dienstbarkeit und beschleunigen die interne Ausdifferenzierung der Disziplin. Schreibszenen wirken auf die Äußerungen der Patienten zurück und reizen wiederum Phänomene an, die ihrerseits aufgezeichnet werden. So entsteht eine Dynamik, welche das Fach vorantreibt, seine Position in der Gesellschaft austariert, einmal gefundene Differenzierungen permanent über sich hinaus treibt und Klinik, Forschung und gesellschaftliche Praxis zu einem unabschließbaren Projekt geraten lässt.