Betriebsrat der Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V.

Der gewählte gemeinsame Betriebsrat der GWZ vertritt die Rechte und Interessen aller Mitarbeiter*innen gegenüber dem Arbeitgeber auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Der Betriebsrat arbeitet vertraulich. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, soziale Belange sowie die Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Familie ein und unterstützt bei Problemen und Konflikten, die mit der Arbeit zu tun haben. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für die Anliegen schwerbehinderter und gleichgestellter Personen sowie die Belange ausländischer Arbeitnehmer*innen. Gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Zentren setzt er sich für die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Die allgemeinen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Betriebsrates sind in § 80 BetrVG geregelt.

Die Arbeitnehmer*innen von ZAS, ZfL und ZMO können sich mit ihren Anliegen jederzeit an den Betriebsrat als Ganzes oder auch an jedes einzelne Betriebsratsmitglied wenden, nicht nur an die Vertreter*innen des eigenen Zentrums.

Die Mitglieder des Betriebsrats werden für vier Jahre von den Mitarbeiter*innen der GWZ gewählt. In regelmäßigen Abständen findet an den GWZ eine gemeinsame Betriebsvollversammlung statt, in der der Betriebsrat über seine Aktivitäten informiert und Wünsche sowie Anliegen der Belegschaft aufgreift.

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